OLG Hamm - Beschluß vom 06.11.1980 (2 Ss OWi 2484/80) - DRsp Nr. 1994/10891
OLG Hamm, Beschluß vom 06.11.1980 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 2484/80
DRsp Nr. 1994/10891
Ein Verstoß des aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr anfahrenden Pkw-Fahrers gegen § 10StVO liegt nicht immer schon dann vor, wenn zwischen dem Fahrverhalten des Anfahrenden und dem Eintritt einer Gefahrenlage für einen anderen Verkehrsteilnehmer ein ursächlicher Zusammenhang besteht.