OLG Hamm - Beschluß vom 08.10.1984 (3 Ss OWi 1254/84) - DRsp Nr. 1994/10763
OLG Hamm, Beschluß vom 08.10.1984 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1254/84
DRsp Nr. 1994/10763
Jedenfalls dann, wenn der Verteidiger rechtzeitig mitgeteilt hat, er können aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig zur Terminsstunde erscheinen, hat das Gericht hierauf Rücksicht zu nehmen.