Die in der vorstehenden Entscheidung aufgestellte These, die sog. Benzinklausel sei im Lichte eines bezweckten lückenlosen Versicherungsschutzes auszulegen, begegnet Bedenken. Der BGH hat ausgesprochen, daß es einen nahtlosen Versicherungsschutz nicht gibt (Urt. v. 16.10.1991, VersR 1992, 47 = NJW 1992, 315). In dem dort entschiedenen Fall hatte der privathaftpflichtversicherte Versicherungsnehmer ein noch nicht zugelassenes und dementsprechend auch noch nicht haftpflichtversichertes Neufahrzeug geführt und es auf dieser Fahrt beschädigt. Aus der Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung hätte wegen §
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