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Rechtsprechung
1968
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Urteil vom 04.10.1968
3 Ss 926/68
Normen:
StVO
(a.F.) §
1
;
Fundstellen:
DAR 1969, 251
OLG Hamm - Urteil vom 04.10.1968 (3 Ss 926/68) - DRsp Nr. 1994/11132
OLG Hamm,
Urteil
vom 04.10.1968
- Aktenzeichen 3 Ss 926/68
DRsp Nr. 1994/11132
Bei Glatteis muß der Kraftfahrer einen erheblich größeren als den normalen Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten.
Normenkette:
StVO
(a.F.) §
1
;
Hinweise:
So auch OLG Hamm v. 14.07.1967, VRS 34, 70 = NJW 1067, 2324.
Fundstellen
DAR 1969, 251
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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