OLG Hamm - Urteil vom 05.10.1976 (5 Ss 536/76) - DRsp Nr. 1994/11009
OLG Hamm, Urteil vom 05.10.1976 - Aktenzeichen 5 Ss 536/76
DRsp Nr. 1994/11009
Ist das Bußgeldverfahren durch Anklageerhebung in ein Strafverfahren übergegangen, so besteht von dessen Rechtshängigkeit an für das Bußgeldverfahren ein Verfahrenshindernis. Von diesem Zeitpunkt an ist der Einspruch gegen den ursprünglichen Bußgeldbescheid einer Rücknahme nicht mehr zugänglich.