OLG Hamm - Urteil vom 09.07.1957 (1 Ss 668/57) - DRsp Nr. 1994/11164
OLG Hamm, Urteil vom 09.07.1957 - Aktenzeichen 1 Ss 668/57
DRsp Nr. 1994/11164
Wer den Verkehr gefährdet, indem er angetrunken ein Kraftfahrzeug ohne Benutzung der Motorkraft bewegt, begeht keine Straftat bei oder im Zusammenhang mit der Führen eines Kraftfahrzeugs.