OLG Hamm - Urteil vom 11.02.1982 (4 U 330/81) - DRsp Nr. 1994/10850
OLG Hamm, Urteil vom 11.02.1982 - Aktenzeichen 4 U 330/81
DRsp Nr. 1994/10850
Der gewerblicher Vermieter von Kraftfahrzeugen muß sich auf seinen Schadensersatzanspruch wegen eines Unfalls nicht deshalb ein Mitverschulden anrechnen lassen, weil er den Mieter nicht darauf hingewiesen hat, daß er eine Fahrzeugversicherung nicht abgeschlossen habe.