OLG Hamm - Urteil vom 12.12.1972
5 Ss 1365/72
Normen:
StVO (a.F.) § 1 ;
Fundstellen:
DAR 1973, 195

OLG Hamm - Urteil vom 12.12.1972 (5 Ss 1365/72) - DRsp Nr. 1994/11085

OLG Hamm, Urteil vom 12.12.1972 - Aktenzeichen 5 Ss 1365/72

DRsp Nr. 1994/11085

1. Den Kraftfahrer, der im städtischen Verkehr kurz nach dem Anhalten nach rechts abbiegen will, trifft eine durch die technische Beschaffenheit des Fahrzeugs begrenzte Rückschaupflicht, wenn er nicht so nahe am rechten Fahrbahnrand gefahren ist, daß kein Radfahrer mehr neben ihm vorbeifahren konnte. 2. Er darf nicht auf die Beachtung der Blinkzeichen seines Fahrzeugs vertrauen, wenn bei genügender Aufmerksamkeit naheliegt, daß mit verkehrswidrigem Verhalten eines Verkehrsteilnehmers zu rechnen ist.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 1 ;

Hinweise:

So auch KG v. 01.02.1968, VRS 35, 145

Fundstellen
DAR 1973, 195