OLG Hamm - Urteil vom 13.05.1996 (6 U 92/94) - DRsp Nr. 1998/1398
OLG Hamm, Urteil vom 13.05.1996 - Aktenzeichen 6 U 92/94
DRsp Nr. 1998/1398
Bei der Frage, ob eine ursprünglich unfallbedingte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit des Geschädigten wegen Besserung des Gesundheitszustandes so weit zurücktritt, daß eine Abänderungsklage des Ersatzverpflichteten auf Wegfall der Verdienstausfallrente Erfolg haben kann, ist neben den persönlichen Verhältnissen des Geschädigten auch zu berücksichtigen, ob dieser auf dem Arbeitsmarkt hätte Arbeit finden können.