OLG Hamm - Urteil vom 13.06.1960 (2 Ss 261/60) - DRsp Nr. 1994/11156
OLG Hamm, Urteil vom 13.06.1960 - Aktenzeichen 2 Ss 261/60
DRsp Nr. 1994/11156
1. Jeder Kraftfahrer muß wissen, daß eine ungleichmäßige Verteilung schwerer Lasten nicht nur die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt und die Schleudergefahr erhöht, sondern auch das gleichmäßige Abbremsen aller Räder erschwert oder unmöglich macht und sogar zu einer Blockierung einzelner Räder führen kann. 2. Der Bremskraftregler hat nicht den Zweck und die Fähigkeit, die fehlerhafte Verteilung der Lasten auszugleichen.