OLG Hamm - Urteil vom 14.10.1970 (4 Ss 827/70) - DRsp Nr. 1994/11113
OLG Hamm, Urteil vom 14.10.1970 - Aktenzeichen 4 Ss 827/70
DRsp Nr. 1994/11113
Ein Kraftfahrer hat im außerstädtischen Verkehr den Abstand zu einem vor ihm fahrenden Fahrzeug so zu bemessen, daß ein Auffahren auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermannes mit Sicherheit vermieden wird.