So auch KG v. 08.08.1968, VRS 36, 202; OLG Köln v. 27.01.1967, VRS 33, 31 = VersR 1967, 291 beim Fahren auf der Überholspur, wenn die Sicht nach rechts durch ein dort fahrendes Kfz entzogen ist; OLG Düsseldorf v. 07.10.1968, MDR 1969, 392 wenn die Sicht nach rechts durch einen vorausfahrenden Pkw verdeckt ist. Siehe auch Schmidt, DAR 1967, 100: "Verhalten an Fußgängerüberwegen"
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