c-d. »Eine Abrechnung auf Gutachtenbasis kommt auch dann in Betracht, wenn die vom Geschädigten tatsächlich aufgewandten Herstellungskosten infolge überobligationsmäßiger Verzichte hinter dem vom Schadensgutachter ... ermittelten Betrag zurückbleiben ... . In einem derartigen Fall kann der Geschädigte, der den Unfallwagen selbst repariert, dem Schädiger die Kosten einer Fremdreparatur einschl. Unternehmergewinn und Mehrwertsteuer in Rechnung stellen (BGHZ 61,56 ...). Der Geschädigte, der einen eigenen Reparaturbetrieb unterhält, kann jedoch gehalten sein, die dort gegebene Möglichkeit einer kostengünstigen Reparatur in Anspruch zu nehmen, soweit es ihm zumutbar ist ... .
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