OLG Hamm - Urteil vom 19.12.1995 (27 U 117/95) - DRsp Nr. 1997/5966
OLG Hamm, Urteil vom 19.12.1995 - Aktenzeichen 27 U 117/95
DRsp Nr. 1997/5966
Bemessung der Unterhaltsschaden-Renten im Beispielsfall eines Unfalltoten, der (im Jahre 1993) seine 28jährige Ehefrau sowie zwei Töchter im Alter von 11 und 2 Jahren hinterläßt:(a) Zeitliche Begrenzung bezifferter Rentenleistungen mit - mangels Möglichkeit längerfristiger exakter Vorausberechnung - etwa 4jährigen Bemessungszeiträumen, ohne Aufspaltung der jeweiligen Rente in Leistungs- und Feststellungsteile;(b) Daten und Gesichtspunkte für die Ermittlung des Familieneinkommens, der fixen Kosten sowie der Quoten nach Abzug des Eigenanteils (Selbstbehalts) des Verstorbenen.
Normenkette:
BGB § 844 Abs. 2 ; ZPO §§ 258, 287 ;
Aus den Gründen:
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