OLG Hamm - Urteil vom 21.12.1995 (6 U 54/95) - DRsp Nr. 1996/29786
OLG Hamm, Urteil vom 21.12.1995 - Aktenzeichen 6 U 54/95
DRsp Nr. 1996/29786
- Wenn die klagende Versicherungsnehmerin als Leasingnehmerin eine Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung abgeschlossen hat, die als Fremdversicherung nach 74 VVG zugunsten des Leasinggebers aufzufassen ist, und - wenn die Versicherungsnehmerin als GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist, nachdem zuvor die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, kann der Wiederherstellung- bzw. Wiederbeschaffungsvorbehalt des § 13 Nr. 10 AKB nicht erfüllt werden.