OLG Hamm - Urteil vom 23.03.1998 (6 U 157/97) - DRsp Nr. 1999/1728
OLG Hamm, Urteil vom 23.03.1998 - Aktenzeichen 6 U 157/97
DRsp Nr. 1999/1728
Gehört das Bereitstellen der beförderten Paletten an der Laderampe der Güterabfertigung noch zu den Aufgaben des Fahrers des "bahnamtlichen Spediteurs" und wird er bei dieser Tätigkeit von einem Mitarbeiter der Bahn, der die Paletten mit einem Gabelstabler aufzunehmen und fortzuschaffen hat, angefahren und verletzt, ist der Mitarbeiter der Bahn nicht gem. § 637RVO von der Haftung freigestellt.