OLG Hamm - Urteil vom 24.10.1984 (20 U 32/84) - DRsp Nr. 1994/10761
OLG Hamm, Urteil vom 24.10.1984 - Aktenzeichen 20 U 32/84
DRsp Nr. 1994/10761
Es fehlt schon am äußeren Bild eines Diebstahls, wenn der Versicherungsnehmer widersprüchlich vorträgt und an der Glaubwürdigkeit von Zeugen, die den Tatbestand des ersten Anscheins bekunden sollen, Zweifel bestehen.