Das hier mißverständlich zitierte BGH-Urteil (BGHZ 86, 128 - abgedruckt unter ES Kfz-Schaden G-6/6) betrifft den zu unterscheidenden Fall eines Wohnwagens, also eines nur mit Hilfe eines Kraftwagens fortzubewegenden Fahrzeugs (Anhänger); allerdings liegen die Argumente, mit denen das OLG vorstehend für den Regelfall die Entschädigung versagt, auf gleicher Linie wie beim BGH.
Nutzungsausfall-Entschädigung für einen VW-Campingbus hat das LG Kiel (Urteil - 2 O 242/87 - 22.12.1987, in DAR 1988, 169) zugesprochen.
Hinweis:
Das hier mißverständlich zitierte BGH-Urteil (BGHZ 86, 128 - abgedruckt unter ES Kfz-Schaden G-6/6) betrifft den zu unterscheidenden Fall eines Wohnwagens, also eines nur mit Hilfe eines Kraftwagens fortzubewegenden Fahrzeugs (Anhänger); allerdings liegen die Argumente, mit denen das OLG vorstehend für den Regelfall die Entschädigung versagt, auf gleicher Linie wie beim BGH.
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