OLG Hamm - Urteil vom 28.12.1983 (20 W 27/83) - DRsp Nr. 1994/10796
OLG Hamm, Urteil vom 28.12.1983 - Aktenzeichen 20 W 27/83
DRsp Nr. 1994/10796
In der Fahrzeugversicherung stellt der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142StGB) jedenfalls dann eine Verletzung der Aufklärungspflicht dar, wenn ein Dritter durch den Unfall geschädigt ist.