OLG Hamm - Urteil vom 30.06.1966 (2 Ss 636/66) - DRsp Nr. 1994/11144
OLG Hamm, Urteil vom 30.06.1966 - Aktenzeichen 2 Ss 636/66
DRsp Nr. 1994/11144
An beampelten Kreuzungen muß jeder Kraftfahrer damit rechnen, daß beim Umspringen des Lichtes von "Grün" auf "Gelb" auch Kraftfahrer, die ohne Gefahrbremsung noch vor der Ampel anhalten könnten, aus der vorher freien Richtung noch schnell die Kreuzung überqueren.