OLG Karlsruhe - 17.08.1995 (12 U 320/94) - DRsp Nr. 1996/4014
OLG Karlsruhe, vom 17.08.1995 - Aktenzeichen 12 U 320/94
DRsp Nr. 1996/4014
Steht fest, daß von einem vom Versicherungsnehmer ausschließlich benutzten Schlüssel mindestens eine Kopie gezogen wurde und ist nach dem Vortrag des Versicherungsnehmers ausgeschlossen, daß der Nachschlüssel ohne sein Wissen gefertigt wurde, so ist der Beweis derjenigen Tatsachen, aus denen sich das äußere Bild einer Entwendung ergeben könnte, nicht erbracht.