OLG Karlsruhe - Urteil vom 05.03.1986 (1 U 24/85) - DRsp Nr. 1994/11440
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.1986 - Aktenzeichen 1 U 24/85
DRsp Nr. 1994/11440
1. Bei einem Liebhaberfahrzeug (Mercedes 280 SE/9 3,5 Automatic Coupé mit Glimmerlack) dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um 13 % übersteigen. 2. Bei einer Ganzlackierung eines älteren Kfz sind Rostsanierungsarbeiten mit einem Abzug neu-für-alt zu berücksichtigen; auch ist eine Wertsteigerung auszugleichen.