OLG Karlsruhe - Urteil vom 14.12.1972 (2 Ss 156/72) - DRsp Nr. 1994/11605
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.1972 - Aktenzeichen 2 Ss 156/72
DRsp Nr. 1994/11605
In subjektiver Hinsicht erfordert § 142StGB, daß der Täter es mindestens billigend in Kauf nimmt, daß durch sein Sichtentfernen solche Feststellungen vereitelt oder erschwert werden, die für den Ersatzanspruch des Geschädigten relevant sind.