Hinweis:
Nähere Ausführungen zum maßgebenden Kriterium der standesmäßigen (§ 1968 BGB) Beerdigung enthalten insbesondere die Urteilsbegründungen zu ES Kfz-Schaden M-1/5.
Ersatzfähigkeit von Überführungskosten bejahen auch LG Gießen unter ES Kfz-Schaden M-1/14 sowie eher beiläufig der BGH in den Gründen zu ES Kfz-Schaden M-1/7.
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