I.
Das Amtsgericht Freiburg verurteilte am 13.01.1995 den Angeklagten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 60,-- DM. Durch Urteil vom 04.05.1995 hob das Landgericht Freiburg auf die Berufung des Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts Freiburg auf und sprach den Angeklagten aus rechtlichen Gründen von dem Vorwurf frei. Die Revision der Staatsanwaltschaft hat vorläufigen Erfolg.
II.
Das Landgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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