OLG Koblenz - 17.12.1984 (12 U 83/84) - DRsp Nr. 1994/11809
OLG Koblenz, vom 17.12.1984 - Aktenzeichen 12 U 83/84
DRsp Nr. 1994/11809
Den Insassen eines Pkw, der sich einige Zeit vor Abfahrt in diesen begeben hatte um zu schlafen und der weder vom Antritt der Fahrt noch von deren Verlauf etwas mitbekommen hat, trifft kein Verschulden, wenn er sich nicht angegurtet hatte.