OLG Koblenz - Beschluß vom 06.11.1984 (1 Ss 416/84) - DRsp Nr. 1994/11816
OLG Koblenz, Beschluß vom 06.11.1984 - Aktenzeichen 1 Ss 416/84
DRsp Nr. 1994/11816
Ist ein Rechtsanwalt in der Hauptverhandlung neben dem Betroffenen als dessen Verteidiger aufgetreten, so ist er nach § 297ZPO ohne weiteres ermächtigt, für den Betroffenen Rechtsmittel einzulegen; dazu bedarf er keiner schriftlichen Vollmachtsurkunde.