OLG Koblenz - Beschluß vom 07.07.1976 (1 Ss 278/76) - DRsp Nr. 1994/11955
OLG Koblenz, Beschluß vom 07.07.1976 - Aktenzeichen 1 Ss 278/76
DRsp Nr. 1994/11955
Wird dem Betroffenen eine Urteilsausfertigung zugestellt, in der eine Textseite fehlt, so liegt eine nicht ordnungsgemäße Zustellung vor, die die Frist zur Begründung des Antrages auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht in Gang setzt.