OLG Koblenz - Beschluß vom 11.12.1979 (1 Ss 589/79) - DRsp Nr. 1994/11912
OLG Koblenz, Beschluß vom 11.12.1979 - Aktenzeichen 1 Ss 589/79
DRsp Nr. 1994/11912
Im Einzelfall kann auch ein Autowrack nicht als Abfall im Sinne des Abfallbeseitigungsgesetzes angesehen werden, wenn das Autowrack einer anderen sinnvollen Verwendung zugeführt ist, so zum Beispiele als Baubude, und wenn durch die Art und Weise der Nutzung die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt wird.