OLG Koblenz - Beschluß vom 18.02.1986
1 Ws 120/86
Normen:
StPO § 111a;
Fundstellen:
VRS 71, 39

OLG Koblenz - Beschluß vom 18.02.1986 (1 Ws 120/86) - DRsp Nr. 1994/11776

OLG Koblenz, Beschluß vom 18.02.1986 - Aktenzeichen 1 Ws 120/86

DRsp Nr. 1994/11776

Wenn der erste Richter einen Angeklagten wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Überholen verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 8 Monaten entzogen hat, so kann das Berufungsgericht nach durchgeführter Hauptverhandlung, wenn es die Berufung des Angeklagten verwirft, auch noch die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO anordnen, auch wenn der erste Richter während seines gesamten Verfahrens von dieser Maßnahme keinen Gebrauch gemacht hat.

Normenkette:

StPO § 111a;
Fundstellen
VRS 71, 39