OLG Koblenz - Beschluß vom 22.04.1976 (2 Ss 180/76) - DRsp Nr. 1994/11957
OLG Koblenz, Beschluß vom 22.04.1976 - Aktenzeichen 2 Ss 180/76
DRsp Nr. 1994/11957
Ist durch die Fahrweise des Angeklagten nur ein leichter Sachschaden an einem fremden Fahrzeug eingetreten, so muß die konkrete Gefährdung i.S.v. § 315c Abs. 1StGB aus den sonstigen Umständen, insbesondere auch aus der Fahrweise des Angeklagten hergeleitet werden.