OLG Koblenz - Urteil vom 23.11.1977 (2 Ss 574/77) - DRsp Nr. 1994/11932
OLG Koblenz, Urteil vom 23.11.1977 - Aktenzeichen 2 Ss 574/77
DRsp Nr. 1994/11932
Die von Polizeibeamten als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft angeordnete Blutprobenentnahme ist sofort vollziehbar. Zu ihrer Durchsetzung ist die vorübergehende Festnahme des Beschuldigten und erforderlichenfalls die Anwendung unmittelbaren Zwangs zulässig. Die vorherige Androhung eines Zwangsmittels ist hierbei nicht erforderlich.