OLG Koblenz - Urteil vom 25.10.1976 (1 Ss 571/76) - DRsp Nr. 1994/11952
OLG Koblenz, Urteil vom 25.10.1976 - Aktenzeichen 1 Ss 571/76
DRsp Nr. 1994/11952
Die Ablehnung eines Beweisantrages auf Grund einer vorweggenommenen Wertung des Beweismittels kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Sachverhalt durch verläßliche Beweismittel so eindeutig geklärt ist, daß keinerlei Zweifel an der Aussichtslosigkeit der Beweiserhebung bestehen.