»... Das Verhalten des Bekl. im Prozeß läßt nicht den Schluß zu, er habe die Klage veranlaßt. Dies ergibt sich insbesondere nicht daraus, daß der Bekl. zunächst Klageabweisung beantragt und die Schadensregulierung von der Vorlage der Reparaturkostenrechnung abhängig gemacht hat. Die Erstattung seines Kfz-Schadens konnte der Kl. erst nach Vorlage dieser Rechnung verlangen. Zwar ist gemäß §
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