OLG Köln - Beschluß vom 04.11.1980 (1 Ss 960/80) - DRsp Nr. 1994/12555
OLG Köln, Beschluß vom 04.11.1980 - Aktenzeichen 1 Ss 960/80
DRsp Nr. 1994/12555
Daß ein Ortsunkundiger die Rotampel übersieht, weil er überlegt, ob er jenseits der Ampel nach rechts oder links fahren muß, stellt keine "Mehrfachwahlreaktion" dar, die zu einer "verlängerten Reaktionszeit" Anlaß gäbe.