OLG Köln - Beschluß vom 05.11.1982 (3 Ss 506 Bz/82) - DRsp Nr. 1994/12502
OLG Köln, Beschluß vom 05.11.1982 - Aktenzeichen 3 Ss 506 Bz/82
DRsp Nr. 1994/12502
Die Beweisbehauptung, die Reifen eines Kraftfahrzeugs hätten vor Antritt der Fahrt ausreichendes Profil gehabt, ist für die Entscheidung über deren Zustand im Zeitpunkt einer während der Fahrt durchgeführten polizeilichen Überprüfung nicht "ohne Bedeutung."