OLG Köln - Beschluß vom 08.03.1977 (Ss 38 B/77) - DRsp Nr. 1994/12614
OLG Köln, Beschluß vom 08.03.1977 - Aktenzeichen Ss 38 B/77
DRsp Nr. 1994/12614
Die Rechtsbeschwerde des einen Angeklagten ist auch dann noch als Berufung zu behandeln, wenn über die Berufung des anderen Beteiligten inzwischen entschieden worden ist.