Hinweis:
Um Gästebeköstigung b] ging es auch in einem Urteil des LG Karlsruhe (5 S 12/57 11.7.1957, in VersR 1957, 725); allerdings erschienen dem LG die dort geltendgemachten Kosten eines "Leichenschmauses" für 60 Personen denn doch zu hoch.
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