Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer am 20.01.1993 begangenen fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft um 54 km/h zu einer Geldbuße von 500,00 DM verurteilt.
Den Rechtsfolgenausspruch hat das Amtsgericht wie folgt begründet:
"Wegen Voreintragungen des Betroffenen im Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes erschien es geboten, die sogenannte Regelbuße zu erhöhen und auf eine Geldbuße von 500,00 DM zu erkennen.
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