OLG Köln - Beschluß vom 18.01.1955 (Ss 531/54) - DRsp Nr. 1994/12687
OLG Köln, Beschluß vom 18.01.1955 - Aktenzeichen Ss 531/54
DRsp Nr. 1994/12687
Auch der in eine Kolonne eingereihte Fahrer ist verpflichtet, die Prüfung der Vorfahrtlage selbständig für sich und sein Fahrzeug vorzunehmen und seine Entscheidung unabhängig von der Situation der vorausfahrenden Fahrzeuge zu treffen; Erwägung zugunsten eines fließenden Verkehrs haben insoweit auszuscheiden.