OLG Köln - Beschluß vom 21.11.1986 (Ss 659/86) - DRsp Nr. 1994/12370
OLG Köln, Beschluß vom 21.11.1986 - Aktenzeichen Ss 659/86
DRsp Nr. 1994/12370
Zu den bevorrechtigten Nachzüglern, denen vom anfahrenden Querverkehr das Räumen der Kreuzung zu ermöglichen ist, gehören nicht solche Verkehrsteilnehmer, die zwar bei Grünlicht an der für sie geltenden LZA vorbeigefahren sind, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich aufgehalten werden.