OLG Köln - Beschluß vom 21.12.1984 (Ss 749/84) - DRsp Nr. 1994/12433
OLG Köln, Beschluß vom 21.12.1984 - Aktenzeichen Ss 749/84
DRsp Nr. 1994/12433
1. Leidet ein Angeklagter an Krampfanfällen epileptischer Art, so kann die Schuldfähigkeit nur auf Grund einer sehr exakten Untersuchung des Angeklagten beurteilt werden.2. Bei Zusammentreffen von Anfallsleiden und Alkohol ist bei der Prüfung der Schuldfähigkeit zu berücksichtigen, daß anfallskranke Personen eine verminderte Alkoholtoleranz haben.