OLG Köln - Beschluß vom 30.06.1955 (6 W 169/55) - DRsp Nr. 1997/1587
OLG Köln, Beschluß vom 30.06.1955 - Aktenzeichen 6 W 169/55
DRsp Nr. 1997/1587
Wegen Aufwendungen, die Geschwister des tödlich Verunglückten, ohne Erben zu sein, mit eigenen Mitteln für Trauerkleidung machen, hat die Mutter als (einzige) Erbin keinen Anspruch aus § 844 Abs. 1BGB auf Beerdigungskosten-Ersatz.