OLG Köln - Beschluß vom 31.01.1984 (1 Ss 541/83) - DRsp Nr. 1994/12466
OLG Köln, Beschluß vom 31.01.1984 - Aktenzeichen 1 Ss 541/83
DRsp Nr. 1994/12466
§ 36 Abs. 4StVO begründet nicht nur die Verpflichtung anzuhalten, sondern auch, sich der Kontrolle zu stellen. Zu diesem Zweck hat der Kraftfahrer, wenn die Kontrolle nicht sofort durchgeführt werden kann, eine angemessene Zeit zu warten.