OLG Köln - Urteil vom 06.12.1984 (4 U 70/84) - DRsp Nr. 1994/12439
OLG Köln, Urteil vom 06.12.1984 - Aktenzeichen 4 U 70/84
DRsp Nr. 1994/12439
Behauptet der Versicherungsnehmer die Entwendung von Teilen eines Kraftfahrzeuges, so kommt ihm grundsätzlich die Beweiserleichterung über die Regeln des Anscheinsbeweis zugute. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich erhebliche Bedenken gegen seine Sachdarstellung ergeben und die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs besteht.