OLG Köln - Urteil vom 06.12.1984 (5 U 70/84) - DRsp Nr. 1994/12440
OLG Köln, Urteil vom 06.12.1984 - Aktenzeichen 5 U 70/84
DRsp Nr. 1994/12440
Behauptet der Versicherungsnehmer die Entwendung von Teilen eines Kraftfahrzeuges, so kommt ihm grundsätzlich die Beweiserleichterung über die Regel des Anscheinsbeweis zugute. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn sich erhebliche Bedenken gegen seine Sachdarstellung ergeben und die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs besteht.