OLG Köln - Urteil vom 09.12.1966 (Ss 449/66) - DRsp Nr. 1994/12663
OLG Köln, Urteil vom 09.12.1966 - Aktenzeichen Ss 449/66
DRsp Nr. 1994/12663
1. Wird die Wirkung genossenen Alkohols durch Medikamenteneinnahme derart verstärkt, daß der trinkende Kraftfahrer bei einem Blutalkoholgehalt von 2,1 o/oo in den rauschbedingten Zustand der Unzurechnungsfähigkeit gerät, so sind an seine Vergewisserungspflicht hinsichtlich des Einflusses des Medikaments auf die Alkoholeinwirkung strenge Anforderungen zu stellen, da die Möglichkeit der Kombinationswirkung von Alkohol und Medikamenten in zunehmendem Maße allgemein bekannt geworden ist.2. Bei fahrlässiger Außerachtlassung dieser Vergewisserungspflicht ist der Schuldvorwurf fahrlässiger Berauschung i.S.v. § 330aStGB begründet.