OLG Köln - Urteil vom 11.12.1984 (15 U 108/84) - DRsp Nr. 1994/12436
OLG Köln, Urteil vom 11.12.1984 - Aktenzeichen 15 U 108/84
DRsp Nr. 1994/12436
1. Die Rechtsprechung zum sog. unechten Totalschaden oder zur Totalschadenabrechnung trotz Reparaturmöglichkeit kommt auch bei einem Leasingfahrzeug zur Anwendung. 2. Bei den üblichen Auto-Leasingverträgen ist in der Regel davon auszugehen, daß die Gewährleistungsansprüche o.ä. in Bezug auf den geleasten Gegenstand an den Leasingnehmer abgetreten werden.