OLG Köln - Urteil vom 11.12.1984 (Ss 671 - 672/84) - DRsp Nr. 1994/12437
OLG Köln, Urteil vom 11.12.1984 - Aktenzeichen Ss 671 - 672/84
DRsp Nr. 1994/12437
Eine eingeschaltete Warnblinkanlage kann auch den Hinweis auf Gefahren im Straßenbereich, die nicht von diesem Fahrzeug ausgehen, enthalten. In diesem Fall wird der nachfolgende Verkehr in der Regel seine Geschwindigkeit sogleich so weit herabzusetzen haben, daß er einer plötzlichen Fahrtbehinderung wirksam begegnen kann.