Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 50 DM verurteilt. Es hat gegen den Angeklagten ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt und die Zeit der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf das Fahrverbot angerechnet. Das Amtsgericht hat zunächst die Urteilsgründe in abgekürzter Form zu den Akten gebracht. Nachdem Revision eingelegt und bevor Personen außerhalb des Gerichts von der abgekürzten Urteilsfassung Kenntnis erlangt hatten, hat das Amtsgericht die Urteilsgründe ergänzt. Die ergänzten Gründe sind am 11.11.1981 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingegangen.
In den ergänzten Urteilsgründen sind im wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:
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